Arbeitsrecht

Wir sind langjährig tätig im

  • Individualarbeitsrecht
  • kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht).

Wir betreuen unsere Mandanten in allen personalrechtlichen Angelegenheiten, wie bei

  • schriftlichen/mündlichen Arbeitsverträgen nebst Nachträgen
  • ordentlichen/außerordentlichen, fristgemäßen/fristlosen Kündigungen
  • Abwicklungs- und Aufhebungsvereinbarungen
  • individuellen Honorierungs- oder Sanktionssystemen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Firmen-, Branchen- und Manteltarifverträgen
  • Umstrukturierungen (Betriebsübergängen, -teilstilllegungen, -stilllegungen)
  • Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • betrieblichen Einigungsstellen

Wir unterstützen bei der außergerichtlichen Schlichtung und vertreten in der gerichtlichen Auseinandersetzung und bieten Seminare sowie Inhouse-Schulungen an.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht Eckart Schulz
schulz@rasep.de