Arbeitsrecht
Wir sind langjährig tätig im
- Individualarbeitsrecht
- kollektiven Arbeitsrecht
(Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht).
Wir betreuen unsere Mandanten in allen
personalrechtlichen Angelegenheiten, wie bei
- schriftlichen/mündlichen
Arbeitsverträgen nebst Nachträgen
- ordentlichen/außerordentlichen,
fristgemäßen/fristlosen Kündigungen
- Abwicklungs- und Aufhebungsvereinbarungen
- individuellen Honorierungs- oder
Sanktionssystemen
- Betriebsvereinbarungen
- Firmen-, Branchen- und
Manteltarifverträgen
- Umstrukturierungen
(Betriebsübergängen, -teilstilllegungen,
-stilllegungen)
- Interessenausgleichen und Sozialplänen
- betrieblichen Einigungsstellen
Wir unterstützen bei der
außergerichtlichen Schlichtung und vertreten in der
gerichtlichen Auseinandersetzung und bieten Seminare sowie Inhouse-Schulungen an.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht Eckart Schulz
schulz@rasep.de
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